Beratungsstelle

Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle Landshut

Familienberatung Landshut

Wissenswertes

Wichtige Informationen rund um die Beratung – von der Anmeldung über die Kostenfreiheit bis hin zu Schweigepflicht und Datenschutz. So ist bereits vor dem ersten Gespräch klar, was im Rahmen der Beratung erwartet werden kann.

Der erste Schritt zur Beratung

Schweigepflicht

Alle Mitarbeitenden der Beratungsstelle unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Das bedeutet, dass weder die Inanspruchnahme einer Beratung noch die Inhalte der Beratungsgespräche nach außen weitergegeben werden. Innerhalb des Teams findet ein fachlicher Austausch über die Beratungsarbeit statt. Auch dieser bleibt vertraulich und innerhalb der Beratungsstelle.

Wenn es sinnvoll oder notwendig ist, kann ein Austausch mit anderen Einrichtungen erfolgen. Dies geschieht ausschließlich nach vorheriger Absprache und mit ausdrücklichem Einverständnis. Dafür ist eine schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht erforderlich.

Kostenfreiheit

Natürlich kostet Beratungsarbeit viel Geld. Für die Inanspruchnahme der Beratung entstehen jedoch keine Kosten, da die Beratungsstelle von der Stadt und dem Landkreis Landshut sowie dem Caritasverband und der Diakonie Landshut finanziert wird.
Für jede kleinere und größere Spende sind wir sehr dankbar. Damit wird die Arbeit der Beratungsstelle direkt unterstützt. Auf Wunsch kann selbstverständlich auch eine Spendenquittung ausgestellt werden.

Anmeldung

Die Anmeldung ist online oder telefonisch möglich. Dabei werden Name, Adresse und Telefonnummer sowie in einigen Stichpunkten das Anliegen aufgenommen.

Die Wartezeit wird so kurz wie möglich gehalten, sodass in der Regel innerhalb weniger Wochen eine Einladung zu einem ersten Gespräch erfolgt.

Datensicherheit

Für jede Beratung legen wir eine „Akte“ an, die neben allgemeinen Angaben wie Name, Anschrift etc. auch fortlaufende Notizen über die Inhalte der Gespräche enthält.

Diese Aufzeichnungen haben wir unter Verschluss und geben sie natürlich auch nicht nach außen weiter.
In der Regel werden diese Aufzeichnungen ca. ½ Jahr nach dem Ende der Beratung vernichtet. Für Tätigkeitsberichte etc. werden nur noch anonymisierte Daten verwendet, die keine Rückschlüsse auf konkrete einzelne Personen mehr zulassen. Hier geht es nur noch darum, z.B. zu erfassen, mit wie vielen Familien wir in einem Jahr im Kontakt waren, wie viel Zeit wir für Beratungen, Gruppenangebote etc. verwendet haben usw. Auf ausdrücklichen Wunsch ist es auch möglich, die Beratung anonym in Anspruch zu nehmen.

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